Unterrichtsordnung & Vertragsbedingungen

 

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Unterrichtsgebühren

Die jeweiligen Gebühren können der gültigen Preisliste entnommen werden. Sie werden monatlich erhoben und beziehen sich in der Regel auf eine Unterrichtsstunde pro Woche. Entsprechend der Gebührenordnung der Musikschulen im VDM sind die Gebühren auch in den Ferien und für auf Unterrichtstage fallende Feiertage zu zahlen. Die Gebühren erhöhen sich nicht bei Monaten mit fünf Unterrichtsstunden.

 

Zahlungsweise

Die Unterrichtsgebühren sind monatlich bargeldlos zu entrichten. Der Betrag für den jeweiligen Monat wird am Monatsanfang per Lastschrift-Einzugsverfahren beim Schüler abgebucht. Einzelstunden sind am Ende jeder Stunde, 10er Pakete im Voraus zu bezahlen.

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schülern beginnt bei persönlicher Übergabe des Kindes innerhalb der Unterrichtsräume des MusiKons.

Nach Ende der vereinbarten Unterrichtszeit ist die Aufsichtspflicht beendet.

 

Instrumentenmiete

Das MusiKons vermietet im Rahmen seiner Bestände Musikinstrumente. Die Leihgebühr ist abhängig vom Anschaffungspreis des Instrumentes.

 

Bankverbindung:

Badische Beamtenbank Karlsruhe, Konto 12490889, BLZ 66090800

Anschrift: Martina & Peter Jochim | Karlsr. 12 | 69469 Weinheim |Tel. 06201 / 6 44 49

 

 

Pädagogischer Teil

Der Unterricht an des MusiKons fördert das musikalische Bewusstsein und bildet die musikalischen Fähigkeiten der Schüler individuell aus.

Das MusiKons erkennt und fördert musikalische Begabungen.

 

Die Schüler des MusiKons erhalten einen kontinuierlichen und fachlich fundierten Instrumentalunterricht.

 

Das MusiKons fördert die Laienmusik und bereitet auf die musikalische Berufsausbildung vor. Das musikalisch-künstlerische Verständnis wird entwickelt und erweitert. Eine Verschulung des Musischen und eine damit verbundene Hemmung der Kreativität wird durch das pädagogische Konzept des MusiKons vermieden. Dieses beruht auf einer lebendigen Unterrichtsatmosphäre, deren Voraussetzung gegenseitige Aufmerksamkeit beim musikalischen Lehren und Lernen ist.

 

Die Lehrer des MusiKons sind konzertierende aktive Musiker mit musikpädagogischer Ausbildung oder entsprechender Erfahrung, die ihre eigene Freude an der Musik auf ihre Schüler übertragen können.

 

Teilnahme der Schüler an Schülerkonzerten, Wettbewerben, Ensembles, Bands oder an vom MusiKons durchgeführten Workshops ist Bestandteil der musikalischen Ausbildung

 

 

Organisatorischer Teil

 

Unterricht

Die Schüler erhalten einmal in der Woche zur vereinbarten Zeit Unterricht. Als Grundlage gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg. Ist der letzte Schultag vor den Ferien ein Mittwoch, so findet an diesem Tag, wie auch montags und dienstags der betreffenden Woche kein Unterricht statt.

 

Unterrichtsausfall

Eine Verhinderung oder Erkrankung des Schülers sollte der Lehrkraft möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Durch den Schüler versäumte Unterrichtsstunden müssen nicht nachgeholt werden. Unterricht, der durch Verhinderung einer Lehrkraft ausfällt wird nachgeholt, oder es wird eine Vertretung gestellt.

 

An- und Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt - bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten - auf dem dazu vorgesehenen Anmeldeformular.

Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur Unterrichts- und Gebührenordnung des MusiKons erklärt.

Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zu den folgenden Kündigungsterminen beendet werden: 31.04. 31.08. 31.12.